Elternbrief nach den Faschingsferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe Sie konnten die letzten Ferientage bei dem herrlichen Wetter gemeinsam mit Ihren Kindern genießen. Leider hat sich in dieser Zeit auch das friedliche Miteinander in Europa gewandelt.
Wer von uns hätte vor ein paar Wochen an einen Krieg in Europa gedacht. Im Laufe der letzten Woche hat sich jedoch die Situation in der Ukraine dramatisch entwickelt.
Täglich sehen, lesen und hören wir in den Medien traurige Bilder und Berichte über den Krieg in der Ukraine.
Natürlich werden auch unsere Kinder mit diesem Thema konfrontiert.
Besonders wichtig ist dabei, dass wir als Erwachsene ruhig und gefasst bleiben, wenn Sie Ihren Kindern bzw. wir den Kindern unserer Einrichtung von den Entwicklungen in der Ukraine und der Welt erzählen. Denn elterliche Angst verstärkt die kindliche Verunsicherung.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen ein Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Thema „Informationen für
Eltern und pädagogische Fachkräfte zum Ukraine-Konflikt“ zukommen lassen. Sie können diese Informationen hier herunterladen.

 

Ab Montag, 07.03.2022 gelten auch ein paar neue Corona-Bestimmungen in unserer Schule:

 

  • Im Sportunterricht entfällt die Maskenpflicht.
  • Schulveranstaltungen mit Freizeit- und Kulturcharakter können wieder stattfinden.
  • Mehrtägige Schülerfahrten können nach den Osterferien wieder unternommen werden
  • Die Teilnahme genesener Schüler*innen an den Testungen wird wie folgt ausgeführt:
    Unabhängig von der Testform (PCR-Pooltest oder Selbsttest) nehmen erst kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler, deren positiver PCR-Test zur  Bestätigung der Infektion noch keine 28 Tage zurückliegt, nach ihrer Rückkehr aus der Isolation bis zum Tag 28 nicht mehr an den schulischen seriellen Testungen teil. Dies umfasst auch eine Ausnahme vom Selbsttest am Montag an den Schulen, die regelmäßige PCR-Pool-Testungen durchführen.
    Diese Vollzugsausnahme gilt auch für die Beibringung externer Testnachweise.
    An einem etwaigen intensivierten Testregime mit zusätzlichen Selbsttests müssen in jedem Fall alle Schülerinnen und Schüler (einschl. erst kürzlich genesener) teilnehmen, wobei bis zum Erreichen des Genesenenstatus Selbsttests zu verwenden sind (keine Teilnahme an der PCR-Pooltestung).

Weitere Informationen zu den Tagen der Pooltests und dem Umgang im Falle einer positiven Testung können Sie diesem Elternbrief entnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Endres