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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Ich bin sehr froh Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unsere Außenstelle in Großbardorf ab Montag, 28.09.2020 wieder geöffnet ist.

Alle SVE- und Schulkinder dürfen unsere Einrichtung wieder besuchen. Darüber sind wir sehr froh.

Eine wichtige Verhaltensregel müssen wir jedoch bis auf Weiteres beachten:

Alle Schüler*innen und Lehrer*innen der Klassen 1-9 müssen auch im Klassenzimmer, während der Unterrichtszeit, einen Mund-Nasenschutz tragen.

 

Diese Maßnahme gilt für alle Schulen im Landkreis Rhön-Grabfeld.

Das bedeutet, dass sowohl in Großbardorf und in Hohenroth alle Schulkinder einen Mund-Nasen-Schutz auch im Klassenzimmer tragen müssen.

 

Bitte haben Sie Verständnis für diese Auflage des Gesundheitsamtes.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

J. Endres

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf Grund der gestiegenen Zahl der Corona-Infektionen im Raum Bad Königshofen wurde die Schließung der Irena-Sendler-Schule (Außenstelle Großbardorf) durch das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld angeordnet.

Unsere Schule in Großbardorf bleibt von Mittwoch 23.09. bis Freitag 25.09.2020 geschlossen.
Dies betrifft die SVE, die Klassen 1-4 und die Tagesstätten.

Eine Notbetreuung der Kinder ist während dieser Zeit nicht möglich.

Auf unserer Homepage unter www.irena-sendler-schule.de halten wir Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

 

Wichtig:  Die Schließung betrifft nicht unseren Schulstandort in Hohenroth.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Entscheidung und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

gez. J. Endres

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Kultusministerium hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Betreuung Ihrer Kinder auch in den Sommerferien beantragt werden kann. Zu dieser Betreuung und mit einem Ausblick wie es im neuen Schuljahr weitergeht, wenden sich Herr Kultusminister Prof. Dr. Piazolo und Frau Ministerialdirigentin Ohrnberger an Sie.

Eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen könne sie auch unserem Elternbrief entnehmen.

Hier ein Überblick in aller Kürze

Ferienbetreuung

  • Ausschließlich für Erziehungsberechtigte und die Ihren Jahresurlaub voll oder weitestgehend aufgebraucht haben und deren Kinder in der SVE oder der Klasse 1-6 sind. [in einer alten Fassung hieß es fälschlicherweise: "Ausschließlich für Alleinerziehende (...)"]
  • D.h., alle bisherigen Voraussetzungen, wie Tätigkeit in systemrelevanten Berufen usw. entfallen!
  • Die Notbetreuung findet nicht durch Lehrkräfte der Schule statt, sondern durch externe Maßnahmenträger.
  • Die Betreuung kann auch an einem anderen Ort als an der Schule und mit anderen Kindern stattfinden (die Entscheidung trifft der Träger).
  • Die Träger können Teilnahmegebühren verlangen (Richtwert: 50,-€ je Kind in einer Woche).
  • Der Freistatt übernimmt keine Beförderungskosten, d.h. Eltern müssen Beförderungskosten selbst bezahlen oder ihr Kind selbst fahren.
  • Die Anmeldung erfolgt nur mit beiliegendem Formblatt.
  • Die  Meldefrist ist Freitag, 03.07.2020.
  • Es besteht auch mit der Meldung kein automatischer Anspruch auf eine Betreuung, es muss zunächst die Richtigkeit und der Anspruch überprüft werden und ein Maßnahmenträger gefunden werden!

Ausblick auf das kommende Schuljahr

  • alle Schüler*innen werden täglich an ihrer Schule unterrichtet
  • die SVE wird wieder den normalen Betrieb aufnehmen
  • es gelten weiterhin besondere Hygienevorgaben,um den Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung zu tragen.

 

Die genauen Voraussetzungen und das Anmeldeformular finden Sie hier zum Download:

1_EB_Brückenangebote_und_Ausblick_Prof._Dr._Piazolo.pdf

2_EB_Sommerferien_E._Ohrnberger_Ministerialdirigentin.pdf

3_EB_Irena-Sendler_Brückenangebote_und_Ausblick.pdf

4_Rückmeldebogen_Sommerferien.pdf

 

Herzliche Grüße

Jürgen Endres, Schulleitung

Sehr geehrte Eltern,

hier finden Sie den Elternbrief mit den Details zur Notbetreuung in den Pfingstferien zum Download

Das notwendige Formblatt für die Beantragung ist auf den Seiten des Kultusministeriums zu finden: www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6963/formblaetter-zur-notbetreuung.html, allgemeine Informationen zur Notbetreuung sind unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html abrufbar.

Bitte beachten Sie den Termin für die Abgabe am DI, 26.05.20.
Sie können das Formular persönlich in der Schule in Hohenroth/Großbardorf abgeben oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, per Fax an 09771-63601207 senden.

 

Ihre Schulleitung der Irena-Sendler-Schule

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier veröffentlichen wir den Elternbrief von Herrn Piazolo, der auch über die Klassen ausgeteilt wurde.

200515_Elternbrief_Piazolo.pdf

Herzliche Grüße

Die Schulleitung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier bekommen Sie einen aktuellen Überblick, welche Klassen in den nächsten Wochenin die Schule kommen:

  • Ab 27.04.2020: 9a (Herr Ziegler)
  • Ab 11.05.2020: 8a (Herr Ziegler), 4b (Herr Schäfer), 4. Klässler (Fr. Spannenberg), 4. Klässler (Fr. Holze)
  • Ab 18.05.2020: 1AB (Frau Sterzinger), 2a (Frau Denner), 2b (Frau Müller), 4a (Frau Blank), 1A/2d (Frau Schneider), 2e (Frau Sollner), 2. Klässler (Frau Holze), 5a (Frau Fleder), 5b (Herr Lutz)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung Ihres Kindes.

 

 

  • Die Bayerische Staatsregierung hat bekannt gegeben, dass die Schulschließung für die Klassen 1 - 8 mindestens bis 11. Mai bestehen bleibt. Das bedeutet: Die Schüler der Klasse 1 - 8 dürfen nicht in die Schule kommen. Alle Schüler müssen zu Hause betreut werden.
  • Ab dem 27. April wird die Beschulung der 9. Klasse erfolgen. Sobald die hygienetechnischen Vorgaben hierzu bekannt sind, werden diese auf die Homepage gestellt.
  • Die Möglichkeiten der Notbetreuung bleiben wie bisher.
  • Sollten sich Änderungen (z.B. Ausweitung der Kriterien) ergeben, werden diese sofort bekannt gegeben.
  • In den nächsten Wochen - spätestens bis 10. Mai - wird dann bekannt gegeben, welche Klassen stufenweise beschult werden.

 

Herzliche Grüße

Die Schulleitung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf Grund der unverändert schwierigen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bieten wir auch in den Osterferien eine Notfallbetreuung an unseren beiden Standorten in Großbardorf und Hohenroth an.
Unsere Einrichtung ist für die Notafallbetreuung von...

  • Montag, 06.04.- Donnerstag 09.04. und von
  • Dienstag, 14.04. – Freitag, den 17.04.2020 geöffnet.

Die Verwaltung ist an diesen Tagen von 8.00 -12.30 Uhr besetzt.

Diese Möglichkeit haben Eltern und Erziehungsberechtigte, wenn...

  • ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder

  • beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.

Ihre Kinder werden in der normalen Unterrichtszeit (laut Stundenplan, bzw. SVE-Öffnungszeiten) von unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern betreut. Falls ihre Kinder die Tagesstätte besuchen, ist natürlich auch in dieser Zeit eine Betreuung gewährleistet.

Der Transport wird über unsere Fahrdienste sichergestellt. Wenn Sie unser Betreuungsangebot während den Osterferien wahrnehmen wollen, dann melden Sie bitte Ihr Kind telefonisch (09771 63601) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 02.04.2020 an.
Halten Sie bitte unbedingt diese Frist ein, dies ist für unserer Planung und die Fahrdienste sehr wichtig. Wann wir unsere Schule wieder offiziell öffnen dürfen, kann ich Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen. Unter www.irena-sendler-schule.de und www.km.bayern.de erhalten Sie immer die neuesten Informationen.

Abschließend wünsche ich Ihnen, auch im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Irena-Sendler-Schule, ein schönes Osterfest.

Bleiben Sie gesund und weiterhin viel Kraft in dieser schwierigen Zeit

J. Endres, Schulleiter

Präventionsprogramm „fremder Mann“

Auch in diesem Schuljahr beteiligte sich die Irena-Sendler-Schule am Präventionsprogramm „fremder Mann“ der Polizei Bad Neustadt: am 23. Januar besuchten die Polizisten Frau Emmerling und Herr Beetz die beiden ersten Klassen. Hier ein kleiner Rückblick auf die Zeit vor der zeitweisen Schulschließung.

Bild 1
















Den Schulkindern wurde von den Polizisten eingeschärft, dass der Kontakt zu fremden Personen sehr gefährlich sein kann.

Sehr geehrte Eltern,

neben den Ihnen bekannten Ansprechpartnern an der Schule haben die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Schulberatung Bayern hilfreiche Maßnahmen für den Umgang mit der aktuellen Situation für Sie zusammengestellt, die hier zum Download bereitstehen:

2020-03-16-Informationen-Eltern-Coronavirus-einfache-Sprache.pdf

Oder lesen Sie hier weiter:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Montag, den 23.03.2020 gelten neue Vorraussetzungen für die Notbetreuung Ihrer Kinder.

Die wichtigsten Änderungen möchte ich Ihnen zusammengefasst hier mitteilen:

Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn... 

  • ...ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder
  • ...Beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den Elterniformationen des Bayerischen Staatsministeriums:
21-03-2020_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk-aktualisiert-clean.pdf

200321_informationsblatt_fur_eltern_aktualisiert_clean.pdf

Selbstverständlich werden wir die Notfallbetreuung Ihrer Kinder sicherstellen. Bitte informieren Sie uns jedoch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, falls Sie ein Betreuungsangebot benötigen. Das erleichtert uns die Planung.

Außerdem bitte ich Sie das beigefügte Anmeldeformular auszufüllen und mit in die Schule zu bringen.

Ihr Kind kann von Montag bis Freitag ab 7.35 Uhr die Schule besuchen und wird gemäß seines Stundenplanes betreut. Besucht Ihr Kind die Heilpädagogische Tagesstätte oder den Offenen Ganztag, ist die Betreuung natürlich auch in dieser Zeit gesichert.
Da unsere Fahrdienste leider nicht fahren, sind Sie jedoch für den Transport Ihrer Kinder selbst verantwortlich.

 

Bleiben Sie alle gesund und vermeiden Sie bitte alle unnötigen sozialen Kontakte. Wenn wir alle vernünftig handeln, werden wir gemeinsam auch diese schwere Situation bewältigen.

Viel Kraft für die kommende Zeit und freundliche Grüße

J. Endres, Schulleiter

15.03.2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wird für Kinder der SVE und den Jahrgangsstufen 1-6, deren Eltern aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (Beschäftigung in Krankenhäusern, Arztpraxen, bei der Polizei, etc.), eine Aufsicht an der Schule angeboten.

Grundvoraussetzung hierfür ist laut Schreiben des Kultusministeriums, dass beide Erziehungsberechtigte und im Fall von Alleinerziehenden der/die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).

Ab Montag den 16.03.2020, gelten auch Berufe aus dem Bereich der Lebensmittelversorgung zur kritischen Infrastruktur.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Endres, Schulleiter

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