Nachrichten
Elternbrief: so geht es ab dem 15.02.21 weiter
Sehr geehrte Eltern,
gestern hat sich der Ministerrat über die Maßnahmen zum Infektionsschutz in Bayern ab dem 15. Februar beraten.
Für den Schulbereich wurde dabei u.a. beschlossen, dass ab dem 22. Februar2021
- die Jahrgangsstufen 1 - 4 der Grundschulen,
- bestimmte Jahrgangsstufen der Fördersschulen sowie
- alle Abschlussklassen in den Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand
zurückkehren.
Um welche Klassen der Förderschulen es sich handelt, können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen. Auch zur Öffnung der SVE wurden noch keine verbindlichen Aussagen getroffen.
Zudem sind weitere Maßnahmen zur Verstärkung des Infektionsschutzes an den Schulen geplant.
Der Unterrichtsbetrieb in der kommenden Woche (15. bis 19. Februar) wird grundsätzlich in der bisherigen Form fortgesetzt. Auch die Notbetreuung findet vom 15. bis 19. Februar weiter unter den bisherigen Rahmenbedingugnen statt.
Sobald die Detalabstimmungen zum Unterrichtsbetrieb ab dem 22. Februar abgeschlossen sind, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren.
Hier finden Sie den Elternbrief zum Download: Elternbrief12.02.2021.pdf
Herzliche Grüße
Jürgen Endres, Schulleitung
WICHTIG: Notbetreuung fällt am 08.02.2021 aus
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für den Landkreis Rhön-Grabfeld fällt morgen am Montag, 08.02.2021 die Notbetreuung aus. Der Distanzunterricht findet statt.
Die Regelung gilt für unsere Schule und die SVE.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Endres, Schulleitung
Elternbrief 21.01.21: Faschingsferien, Therapieangebot, Zwischenzeugnisse
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier ist der aktuelle Elternbrief als Download: Elternbrief_21.01.2021.pdf
Herzliche Grüße
Jürgen Endres, Schulleitung
Infos zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die aktuellen Informationen und Schreiben zum Download.
Schreiben des Kultusministers Herrn M. Piazolo: Elternbrief_Minister an Eltern_Unterrichtsbetrieb_Januar_2021.pdf
Elternbrief der Schule mit Infos zur Notbetreuung: EB_07.01.2021.pdf
Anlage "Merkblatt zur Notbetreuung": Anlage_Merkblatt_Notbetreuung.pdf
Herzliche Grüße
Jürgen Endres, Schulleitung
Aktuelle Informationen für die kommenden Wochen (Stand: 14.12.2020)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die aktuellen Informationen zu den Schulschließungen als Download
Herzliche Grüße
gez. Jürgen Endres, Schulleitung
Downloads:
Elternbrief der Schule: EB_14.12.2020_2.pdf
Merkblatt zur Notbetreuung: Merkblatt_Notbetreuung_12-20.pdf
Elternbrief des Kultusministers: Elternbrief_Piazolo_an_Eltern_12-20.pdf
Aktuelle Informationen (15.11.2020)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich möchte Sie heute erneut über die aktuellen Entwicklungen bezüglich der coronabedingten Anpassungen an den Rahmenhygieneplan unserer Schule informieren.
Außerdem möchte ich nochmals kurz Stellung zum Elternbrief vom 07.11.2020 nehmen. Darin informierte ich, welche Gruppen in Quarantäne sind.
Die Klasse 1a wurde nicht genannt. Dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen, aber uns lagen zu diesem Zeitpunkt keinerlei Informationen diesbezüglich von Seiten des Gesundheitsamtes vor.
Weiterhin gab es zum Teil Unklarheiten, wann ihre Kinder wieder in die Schule kommen dürfen. Auch hierüber wurden Absprachen mit dem Gesundheitsamt getroffen, die jedoch nicht wie vereinbart, eingehalten wurden. Wir hoffen, dass die Zusammenarbeit zum Wohle aller weiter verbessert werden kann.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 06.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie...
- Fieber
- Husten
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
...ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Aktuelle Situation nach den Herbstferien (08.11.2020)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
zu Beginn der Ferien erhielten wir die Nachricht, dass 2 Kinder und ein/e Mitarbeiter/in aus unserem Standort Hohenroth positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
Umgehend leiteten wir die Listen der entsprechenden Kontaktpersonen (Kinder und Mitarbeiter) an das Gesundheitsamt weiter. Im Laufe der Woche fanden die entsprechenden Testungen statt und bis heute kam kein weiterer positiver Fall hinzu. Darüber sind wir sehr froh. Ich habe heute nochmals mit dem Amtsarzt des Gesundheitsamtes telefoniert und folgende Absprache mit ihm vereinbart. Diese Regelungen sind für die entsprechenden
Gruppen verbindlich, auch wenn Sie eine abweichende Information hierzu vom Gesundheitsamt erhalten haben:
Ferienangebote in den Herbstferien
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie schon in den Sommerferien finanziert der Freistaat auch in den Herbstferien ein Sonderförderprogramm für zusätzliche Ferienangebote.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den angefügten Elternbriefen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Elternbrief_Herbstferien_LSP.pdf
Jürgen Endres, Schulleitung
Maskenpflicht a.G. des gesunkenen Inzidenzwertes ausgesetzt
Liebe Eltern,
auf Grund des gesunkenen Inzidenzwertes wird die Maskenpflicht während des Unterrichts ab heute, 28.09.20, wieder zurückgenommen.
Herzliche Grüße
J. Endres, Schulleitung
Zur schulischen Situation ab dem 28.09.2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie bereits von den Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder mitgeteilt bekommen haben, hat das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld am Freitag Nachmittag angeordnet, dass alle Schülerinnen und Lehrer*innen bis auf weiteres auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Es ist uns bewusst, dass dies besonders für die Grundschüler keine einfache Situation ist.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Zum Nachweis hierfür muss ein begründetes ärztliches Attest vorliegen.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat hierzu folgendes Urteil getroffen:
"Für eine Glaubhaftmachung bedarf es somit - wie auch in anderen Rechtsgebieten - ärztlicher Bescheinigungen, die konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten".
Im Klartext heißt dies: Ein Attest mit dem Wortlaut, „Eine Befreiung der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen“, ist ab dem 29.09.2020 an unserer Schule nicht mehr gültig. Wir werden nicht mehr darüber hinwegsehen können, da für uns der Schutz aller Kinder an oberster Stelle steht.
Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine durchfeuchtete Mund-Nasen-Bedeckung seine Wirkung verliert. Deshalb sollten Schüler*innen mehrere Mund-Nase-Bedeckungen in die Schule mitnehmen.
Visiere und sog. Face-Shields sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und somit auch nicht erlaubt.
Schals und Tücher sind ausreichend, wenn der Stoff dicht ist und das Material aus 100 Prozent Baumwolle besteht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
➢ https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
➢ https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass unser aller Ziel sein sollte, eine erneute Schließung der Schulen unbedingt zu vermeiden.
Aus diesem Grunde möchte ich mich schon jetzt bei Ihnen für Ihr Verständnis bedanken.
Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen in dieser schwierigen Zeit meistern.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
J. Endres, Schulleitung
Wichtig: Schulische Situation ab dem 28.09.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Ich bin sehr froh Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unsere Außenstelle in Großbardorf ab Montag, 28.09.2020 wieder geöffnet ist.
Alle SVE- und Schulkinder dürfen unsere Einrichtung wieder besuchen. Darüber sind wir sehr froh.
Eine wichtige Verhaltensregel müssen wir jedoch bis auf Weiteres beachten:
Alle Schüler*innen und Lehrer*innen der Klassen 1-9 müssen auch im Klassenzimmer, während der Unterrichtszeit, einen Mund-Nasenschutz tragen.
Diese Maßnahme gilt für alle Schulen im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Das bedeutet, dass sowohl in Großbardorf und in Hohenroth alle Schulkinder einen Mund-Nasen-Schutz auch im Klassenzimmer tragen müssen.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Auflage des Gesundheitsamtes.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
J. Endres