Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 06.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie...
- Fieber
- Husten
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
...ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Falls Ihr Kind eine/n Arzt/Ärztin benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ihr/e Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn...
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
- zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkäl-tungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
- Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
- Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
o Zusätzlich ist ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test erforderlich (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt
Elterninfo zum Download: