Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Ich hoffe, Sie hatten ein paar schöne Ferientage mit Ihren Kindern.
Angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Bayern hat der
Ministerrat am 03.11.21 eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.
Folgende Regelungen gelten ab Montag, 08.11.2021:
- In der Schule besteht während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese
Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. - Diese erweiterte Maskenpflicht gilt:
• in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 für die erste Unterrichtswoche nach den Ferien (08.-12.11.2021),
• ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021). - Unverändert haben Lehrkräfte, alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden
Personen sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 eine
medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen. - Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist wie bisher eine Alltags- oder Community-Maske ausreichend, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch empfohlen.
- Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.
- Sport- und Schwimmunterricht findet auch während der o. g. Zeiträume nach den Allerheiligenferien ohne Maske statt.
Am Montag, den 08.11.21, werden wir alle Schülerinnen und Schüler testen, sodass alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen unserer Schule bestmöglich geschützt sind.
Auf der einen Seite bedauern wir alle die erneute Maskenpflicht und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten, auf der anderen Seite sehen wir jedoch darin eine wichtige Maßnahme zum Schutze aller.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. J. Endres, Schulleiter