header

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

zu Beginn der Ferien erhielten wir die Nachricht, dass 2 Kinder und ein/e Mitarbeiter/in aus unserem Standort Hohenroth positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
Umgehend leiteten wir die Listen der entsprechenden Kontaktpersonen (Kinder und Mitarbeiter) an das Gesundheitsamt weiter. Im Laufe der Woche fanden die entsprechenden Testungen statt und bis heute kam kein weiterer positiver Fall hinzu. Darüber sind wir sehr froh. Ich habe heute nochmals mit dem Amtsarzt des Gesundheitsamtes telefoniert und folgende Absprache mit ihm vereinbart. Diese Regelungen sind für die entsprechenden
Gruppen verbindlich, auch wenn Sie eine abweichende Information hierzu vom Gesundheitsamt erhalten haben:

  • Klasse 8a: Quarantäne bis einschließlich Donnerstag, 12.11.2020.
    →Schulbesuch wieder am Freitag, 13.11.2020.
  • Offener Ganztag (Kl. 5-9): Quarantäne bis einschließlich Donnerstag, 12.11.2020.
    →Schulbesuch wieder am Freitag, 13.11.2020. 
  • SVE Gruppe Frau Bieberich: Quarantäne bis einschließlich Mittwoch, 11.11.2020.
    →SVE-Besuch wieder am Donnerstag, 12.11.2020.
  • SVE-TS Gruppe Frau Wooten-Richter: Quarantäne bis einschließlich Mittwoch, 11.11.2020.
    →SVE-TS-Besuch wieder am Donnerstag, 12.11.2020.

Die Eltern der betroffenen Buskinder wurden von uns bereits persönlich informiert.

Wichtige allgemeine Corona-Informationen

Auf Grund des hohen Inzidenzwertes wird der bisherige Drei-Stufen-Plan zunächst bis 30.11.2020 außer Kraft gesetzt. Stattdessen gilt ab Montag, 08.11.2020 die neue Fassung des Rahmenhygieneplans auf Grundlage der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung.

  • Ab Montag besteht an allen Schulen einschl. der Grundschule im gesamten Landkreis auch während des Unterrichts die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Kinder, die durch ein Attest von der Maskenpflicht befreit sind und bei denen dadurch der Abstand im Schulbus nicht gewährleistet werden kann, müssen von den Eltern befördert werden.
  • Neue Regelungen im Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen:

  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
  • Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
    An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht
    erlaubt. Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens 24
    Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
    Zusätzlich ist ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer
    Covid-19-Test erforderlich (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
  • Bitte lesen Sie hierzu die Informationen für Eltern und Erziehungsberechtige des
    Bayerischen Staatsministeriums. Diese werden Ihnen ebenfalls über die
    Gruppenleitungen bzw. Klassenlehrkräfte weitergeleitet.
  • Der Besuch des Offenen Ganztages ist vorübergehend freiwillig. Er muss jedoch
    mit der Klassenlehrkraft abgestimmt sein.
  • Sportunterricht ist möglich. Im Innenbereich ist jedoch eine MNB zu tragen.
  • Pausenverkauf ist weiterhin nicht möglich.
  • Partnerarbeit mit unmittelbarem Sitznachbar ist möglich.
  • Gruppenarbeit ist jedoch nur mit Mindestabstand möglich.
    Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit unseren Klassen- und Gruppenleitungen in Verbindung.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir eine neue Kommunikationsmöglichkeit angeschafft habe. Es handelt sich um die App „Schul.cloud“. Hierzu bekommen Sie in den nächsten Tagen weitere Informationen.

Wir bedanken uns bei allen Schülerinnen und Schülern, sowie deren Eltern, die uns bei der Einhaltung der Regeln unterstützen.

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.


Mit freundlichen Grüßen
Gez. J. Endres, SL

 

Elternbrief als Download:

EB_Corona_08.11.2020.pdf

­