Es können Kinder ab dem 4. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in die SVE aufgenommen werden, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der Sprache und/oder der allgemeinen Entwicklung besteht.
Der Förderbedarf wird von Fachkräften der Einrichtung diagnostiziert und in einem sonderpädagogischen Gutachten festgestellt.
Die Eltern stellen bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag zur Aufnahme des Kindes in die SVE. Von der Schulleitung ergeht daraufhin ein Feststellungsbescheid, der das Kind zum Einrichtungsbesuch berechtigt. In der Regel erfolgt eine Aufnahme zum Schuljahresbeginn.
Entlassung
Kinder verlassen die SVE
zum Schuleintritt
auf Wunsch der Eltern zum Schuljahresende
wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht
wenn dem Förderbedarf nicht angemessen entsprochen werden kann
Aufnahme Grund- und Hauptschule
Kinder werden in unsere Schule aufgenommen, wenn durch einen Sonderschullehrer/in unserer Einrichtung ein sonderpädagogischer Förderbedarf in den Bereichen Sprache und /oder Lernen festgestellt wurde. In einem sonderpädagogischen Gutachten wird der Förderbedarf beschrieben und eine Empfehlung für den Förderort abgegeben.
Entlassung
Schüler verlassen unsere Schule
wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht (Übertritt an Regelschule)
auf Wunsch der Eltern zum Ende eines Schuljahres
wenn dem Förderbedarf nicht angemessen entsprochen werden kann
Aufnahme Tagesstätte
Es können Kinder und Schüler im Grundschulalter in unsere Tagesstätte aufgenommen werden, bei denen ein erheblicher Förderbedarf im Bereich der Sprache und/oder der allgemeinen Entwicklung besteht. Der Bedarf wird bei Neuaufnahme von der Schulleitung bzw. Außenstellenleitung festgestellt, bei Kindern, die bereits die SVE oder Schule besuchen, von der Gruppenleitung bzw. Lehrkraft. In einer medizinischen Untersuchung an der HNO-Klinik Würzburg muss die Notwendigkeit der Tagesstättenförderung in einer Stellungnahme durch den Landesarzt bestätigt werden. Die Eltern stellen einen schriftlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken auf Kostenübernahme.
Die Aufnahme gilt grundsätzlich für ein Schuljahr und kann für ein weiteres Schuljahr durch den Landesarzt verlängert werden.
Entlassung
Kinder verlassen die Tagesstätte
wenn kein erhöhter sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht
auf Wunsch der Eltern zum Ende des Schuljahres
wenn dem Förderbedarf nicht angemessen entsprochen werden kann