Irena-Sendler-Schule Hohenroth

Aufnahme

Aufnahme SVE

Es können Kinder ab dem 4. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in die SVE aufgenommen werden, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der Sprache und/oder der allgemeinen Entwicklung besteht.

Der Förderbedarf wird von Fachkräften der Einrichtung diagnostiziert und in einem sonderpädagogischen Gutachten festgestellt.

Die Eltern stellen bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag zur Aufnahme des Kindes in die SVE. Von der Schulleitung ergeht daraufhin ein Feststellungsbescheid, der das Kind zum Einrichtungsbesuch berechtigt. In der Regel erfolgt eine Aufnahme zum Schuljahresbeginn.
 

Entlassung

Kinder verlassen die SVE
  • zum Schuleintritt
  • auf Wunsch der Eltern zum Schuljahresende
  • wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht
  • wenn dem Förderbedarf nicht angemessen entsprochen werden kann

Aufnahme Grund- und Hauptschule

Kinder werden in unsere Schule aufgenommen, wenn durch einen Sonderschullehrer/in unserer Einrichtung ein sonderpädagogischer Förderbedarf in den Bereichen Sprache und /oder Lernen festgestellt wurde. In einem sonderpädagogischen Gutachten wird der Förderbedarf beschrieben und eine Empfehlung für den Förderort abgegeben.
 

Entlassung

Schüler verlassen unsere Schule
  • wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht (Übertritt an Regelschule)
  • auf Wunsch der Eltern zum Ende eines Schuljahres
  • wenn dem Förderbedarf nicht angemessen entsprochen werden kann

Aufnahme Tagesstätte

Es können Kinder und Schüler im Grundschulalter in unsere Tagesstätte aufgenommen werden, bei denen ein erheblicher Förderbedarf im Bereich der Sprache und/oder der allgemeinen Entwicklung besteht. Der Bedarf wird bei Neuaufnahme von der Schulleitung bzw. Außenstellenleitung festgestellt, bei Kindern, die bereits die SVE oder Schule besuchen, von der Gruppenleitung bzw. Lehrkraft.
In einer medizinischen Untersuchung an der HNO-Klinik Würzburg muss die Notwendigkeit der Tagesstättenförderung in einer Stellungnahme durch den Landesarzt bestätigt werden.
Die Eltern stellen einen schriftlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken auf Kostenübernahme.

Die Aufnahme gilt grundsätzlich für ein Schuljahr und kann für ein weiteres Schuljahr durch den Landesarzt verlängert werden.

Entlassung

Kinder verlassen die Tagesstätte
  • wenn kein erhöhter sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht
  • auf Wunsch der Eltern zum Ende des Schuljahres
  • wenn dem Förderbedarf nicht angemessen entsprochen werden kann
  • wenn ein Kind die SVE oder unsere Schule verlässt